{"id":136,"date":"2012-10-23T10:38:39","date_gmt":"2012-10-23T09:38:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gut-verkleidet.de\/blog\/?p=136"},"modified":"2012-10-23T10:38:39","modified_gmt":"2012-10-23T09:38:39","slug":"sachschaden-durch-kinderstreich-an-halloween-was-tun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gut-verkleidet.de\/blog\/sachschaden-durch-kinderstreich-an-halloween-was-tun\/","title":{"rendered":"Sachschaden durch Kinderstreich an Halloween &#8211; was tun?"},"content":{"rendered":"<p>Am 31. Oktober ist Halloween. In ganz Deutschland klingeln wieder kost\u00fcmierte Kinder in der Nachbarschaft und fordern fr\u00f6hlich \u201eS\u00fc\u00dfes oder es gibt Saures\u201c. Gehen sie leer aus, machen sie ihrer Entt\u00e4uschung auch mal Luft, klingeln Sturm oder z\u00fcnden Knaller. <!--more-->Doch wer kommt daf\u00fcr auf, wenn kindliche Streiche die Grenzen des Harmlosen \u00fcberschreiten und teure Sch\u00e4den verursachen? Etwa wenn das Auto zerkratzt wird oder der im Briefkasten explodierende Feuerwerksk\u00f6rper eine Wohnungst\u00fcr in Brand setzt. \u201eVerursachen Kinder teure Sch\u00e4den, k\u00f6nnen Eltern die Kosten \u00fcber eine private Haftpflichtversicherung decken\u201c, sagen die Experten der Deutschen Verm\u00f6gensberatung (DVAG).<\/p>\n<p><strong>Haftpflichtversicherung &#8211; auch f\u00fcr Halloween-Sch\u00e4den<\/strong><br \/>\nEin Kind im drahtigen Halloweenkost\u00fcm zerkratzt auf dem Weg zur Haust\u00fcr den teuren Sportwagen des Nachbarn. Jetzt stellt sich die Frage, ob die Haftpflichtversicherung der Eltern f\u00fcr den Schaden aufkommt. Hier spielt das Alter des Kindes eine wichtige Rolle. So ist es laut Gesetz erst ab dem siebten Lebensjahr f\u00fcr sein eigenes Handeln verantwortlich. Die Eltern haften dann f\u00fcr ihren Nachwuchs. In den meisten F\u00e4llen \u00fcbernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten. \u201eWenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden verursachen, haften die Eltern nur f\u00fcr den Schaden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben\u201c, sagen die Experten der DVAG. Denn Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunf\u00e4hig und k\u00f6nnen daher nicht f\u00fcr ihr Tun verantwortlich gemacht werden. In diesem Fall bliebe der Nachbar auf den Reparaturkosten f\u00fcr seinen Sportwagen sitzen. Ein Tipp der Verm\u00f6gensberater: \u201eEltern k\u00f6nnen ihren Vertrag der privaten Haftpflicht erweitern. Damit sind beispielsweise verursachte Sch\u00e4den deliktunf\u00e4higer Kinder bis zu einem festgelegten Betrag finanziell trotzdem gedeckt.\u201c<\/p>\n<p><strong>Forderungsausfalldeckung &#8211; damit Halloween spa\u00dfig bleibt<\/strong><br \/>\nBei Sch\u00e4den am eigenen Besitz gibt es eine besondere Regelung. Ein Beispiel: Der Nachbarsjunge besch\u00e4digt bei einem Streich mit einem Feuerwerksk\u00f6rper die Wohnungst\u00fcr, sodass sie ersetzt werden muss. Eine R\u00fcckerstattung ist nicht m\u00f6glich, da die Eltern des Kindes keine Haftpflichtversicherung haben und die Kosten nicht selbst tragen k\u00f6nnen. Damit ist der \u00c4rger vorprogrammiert, denn eine neue T\u00fcr muss her \u2013 aber von welchem Geld? F\u00fcr diese Situation gibt es eine zus\u00e4tzliche Absicherung f\u00fcr Haftpflichtversicherte: \u201eDie sogenannte Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn der Verursacher die entstandenen Kosten nicht erstatten kann\u201c, so die Experten der DVAG. \u201eIn diesem Fall deckt die eigene Haftpflichtversicherung die Sch\u00e4den bis zu einer zuvor festgelegten Summe.\u201c Daf\u00fcr muss die Fremdschuld allerdings klar erwiesen sein und dar\u00fcber ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil vorliegen. Ein pers\u00f6nliches Beratungsgespr\u00e4ch beim Verm\u00f6gensberater sichert Eltern vor den Folgen un\u00fcberlegter Halloween-Streiche ab.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 31. Oktober ist Halloween. In ganz Deutschland klingeln wieder kost\u00fcmierte Kinder in der Nachbarschaft und fordern fr\u00f6hlich \u201eS\u00fc\u00dfes oder es gibt Saures\u201c. 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