Türöffner für Pippi Langstrumpf-Kostüme?

Der BGH öffnet vorerst die Tür für Pippi Langstrumpf Kostüme, wie RP ONLINE gestern berichtet. „Das Gericht sah in einer Werbeaktion der Supermarktkette Penny für Pippi-Faschingskostüme keine Verletzung von Urheberrechten“, berichtet RP ONLINE auf ihrer Webseite.

Penny hat im Jahr 2010 mit Pippi Langstrumpf Kostümen geworben und ein Bild Ihres Kostüms in Prospekten abgedruckt. Dieses Bild ähnelte der Figur von Astrid Lindgren und hier vermutete man eine Urheberrechtsverletzung.

Was hier weiterhin passiert, bleibt spannend, denn der BGH weist den Fall an die Vorinstanz zurück.

Vielleicht wird die nächste Karnevalssaison durch Pippi Langstrumpf dominiert? Wer weiß das schon…

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